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14.06.2024

Infoveranstaltung in Günterstal

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29.05.2024

Baden TV Süd

Bericht zum RVSO

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16.05.2024

RVSO legt neue Vorranggebiete für Windenergie und PV-Anlagen vor

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05.05.2024 

Wanderung zum Taubenkopf

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19.04.2024

"Vom Kampf gegen Windmühlen" von Jan Schulz-Weiling

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06.10.2023

 Spendenaufruf für Taubenkopfklage

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31.08.2023 

Klage  zur Holzschlägermatte abgewiesen

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14.03.2023

Klage gegen Taubenkopf-Genehmigung eingereicht

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 Infoblatt zum Ausdrucken  -->  hier

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Regionalplan Südlicher Oberrhein - Offenlage Vorrangflächen für Wind- und Solarenergie

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) hat am 16.05.2024 die Offenlage des Regionalplans zur Teilfortschreibung "Windenergie" und "Solarenergie" zur Offenlage bewilligt. Die Bürger haben nun die Möglichkeit vom 6. Juni bis 7. Juli 2024 Stellungnahmen bzw. Einsprüche abzugeben.  Die Unterlagen (Karten, Umweltbericht, ect.) stehen auf der Internetseite des RVSO zur Verfügung. Hier die neuen Vorrangflächen rund um Freiburg und Horben.

Vorrangflächen Windenergie mit Nummer im Raum Freiburg/HorbenVorrangflächen Windenergie mit Nummer im Raum Freiburg/HorbenDie konsolidierte Gebietskulisse des Offenlage-Entwurfs der Teilfortschreibung „Windenergie“ umfasst 183 Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen mit insgesamt 12.300 ha. Dies entspricht 3,0 % der Regionsfläche.

  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2,3 % (3.100 ha)
  • Landkreis Emmendingen 3,8 % (2.600 ha)
  • Landkreis Ortenaukreis 3,4 % (6.300 ha)
  • Stadtkreis Freiburg 2,0 % (300 ha)

Der Gesetzgeber (Bund) fordert bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1 % und bis 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche in Baden Württemberg als Vorranggebiete für Windengieanlagen auszuweisen. Die 12 Regionalverbände sind aufgefordert dieses Flächenziel zu realisieren.

Folgende Planungsgrundlage für die Ausweisung der Vorrangflächen Windenergie (RVSO) wurden zu Grunde gelegt (Kurzfassung):

  • mittlere gekappte Windleistungsdichte  >215 W/m² in 160 m über Grund
  • Anlagenhöhe insgesamt 250 m und ein Rotordurchmesser von 150 bis 180 m
  • Ausweisung als „Rotor-out-Gebiete“ – nur der Mastfuß der Windkraftanlage muss sich vollständig innerhalb eines Vorranggebiets befinden (nicht die Flügel)
  • Vorrangflächen jetzt in Landschaftsschutzgebieten möglich
  • nur 200 m Vorsorgeabstand zum Nationalpark Schwarzwald, zu Naturschutzgebieten, zu Europäischen Vogelschutzgebieten, zu FFH-Gebieten, zu Landschaftsschutzgebieten in Natura 2000-Gebieten, zur Kernzone und Pflegezone des Biosphärengebiet Schwarzwald, zu Bann- und Schonwäldern
  • 500 m Abstand zu Häusern im Außenbereich, Mischgebiete (Lärmgrenze 45 dB nachts)
  • 750 m zu Wohnbauflächen/Wohngebieten (Lärmgrenze 40 dB nachts)
  • Überlagerung der Vorrangfläche mit Wasserschutzgbieten, Abfrage der LRA im Rahmen der Offenlage - Einzelfallentscheidung

Detaillierte Informationen entnehmen sie dem Umweltbericht auf der Seite des RVSO.

Im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen soll demnach das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG entfallen, wenn die projektierte Anlage innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebiets (für Baden-Württemberg bedeutet das Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in Regionalplänen oder bauleitplanerische Windenergiegebiete) liegt und bei der planerischen Ausweisung des Windenergiegebiets eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

Neben der regionalen Planungsebene sind auch auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung bestehende/zusätzliche Gebiete für die Nutzung der Windenergie (im Sinne einer Positivplanung) zulässig, soweit keine weiteren Festlegungen des Regionalplans entgegenstehen.

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