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14.06.2024

Infoveranstaltung in Günterstal

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29.05.2024

Baden TV Süd

Bericht zum RVSO

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16.05.2024

RVSO legt neue Vorranggebiete für Windenergie und PV-Anlagen vor

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05.05.2024 

Wanderung zum Taubenkopf

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19.04.2024

"Vom Kampf gegen Windmühlen" von Jan Schulz-Weiling

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06.10.2023

 Spendenaufruf für Taubenkopfklage

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31.08.2023 

Klage  zur Holzschlägermatte abgewiesen

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14.03.2023

Klage gegen Taubenkopf-Genehmigung eingereicht

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 Infoblatt zum Ausdrucken  -->  hier

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Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) 16.05.2024

Ausweisung neuer Vorrangflächen für Windenergie und Soplarenergie

Der RVSO hat am 16.05.2024 die Offenlage des Regionalplans zur Teilfortschreibung "Windenergie" und "Solarenergie" zur Offenlage bewilligt. Insgesamt sind 183 Gebiete für Windenergie mit insgesamt 12.300 ha und 114 Flächen für Freiflächen-PV (Solar) mit 1.500 ha ausgewiesen. Die Bürger hatten nun die Möglichkeit vom 6. Juni bis 7. Juli 2024 Stellungnahmen bzw. Einsprüche abzugeben. Träger öffentlicher Belange haben insgesamt 3 Monate dafür Zeit. Die Unterlagen (Karten, Umweltbericht, ect.) stehen auf der Homepage des RVSO zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren finden sie hier.

Wanderung zur Baustellenbesichtigung am Taubenkopf 05.05.2024

Am Sonntag, dem 05. Mai 2024 hatten wir zu einer Wanderung auf die Baustelle am Taubenkopf eingeladen. Aktuell konnten die Fundamente der beiden 229 m und 247 m hohen Windrtäder besichtigt werden. Mit den Baumfällungen wurde bereits Anfang letzten Jahres begonnen. Inzwischen sind 800-1000 Bäume gefällt, die Wurzeln entfernt und die Flächen und Wege planiert. Circa 20 Interssierte machten sich  selbst ein Bild von dieser Naturzerstörung und den angeblichen "Ausgleichsmaßnahmen" für diesen massiven Eingriff in unseren Wald.  Zu  Beginn gab es noch einige  Hintergrundinformationen zum Projektverlauf. Den Taubenkopf erreicht man vom Kappler Tal (Großtalstr. 54 ) über die Kohlerhau oder zu Fuß von der Mittelstation der Schauinslandbahn (Schauinslandstraße) entlang des Taubenkopfweges Richtung Freiburg. Auch Baden TV Süd war mit Vorort und hat die einige Interviews geführt und Aufnahmen aus der Luft gemacht.

Sprengung eines Windrades an der Holzschlägermatte 1.9.2023 

Die Sprengung des ersten Windrades von insgesamt zwei kleinen Windrädern fand unter großen Presserubel statt. Es wurde Platz geschaffen für ein neues großes Windrad mit 230 m Höhe. Das zweite soll im Frühjahr 2024 gesprengt werden. Wahrscheinlich genau dann, wenn empfindliche Vogelarten wie Rotmilan, Wespenbussard und Falken mit ihrer Brut begonnen haben. Warum müssen noch intakte Windräder entsorgt werden, kann man damit kein Geld mehr verdient werden, weil die Förderung ausgelaufen ist? Was ist mit den nicht recycelbaren Windradflügeln passiert? Der Bauschutt wurde gleich als Baugrundmaterial für die neue Baustelle verwendet. Was passiert mit dem Farbanstrich des alten Betonturmes? Diffundieren nun diese Chemikalien in den Boden und in unser Grund- und Quellwasser? Schaut das Umweltamt überhaupt mal hin oder wird hier alles durchgewunken?

Die Verhandlung zur Klage Holzschlägermatte fand am 31.8.2023 statt

Die LANA hatte am 29.09.2022 Klage gegen die Genehmigung zum Bau eines neuen Windrades an der Holzschlägermatte eingereicht. Die Verhandlung fand nun am 31.8.2023 am VGH in Mannheim statt. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Damit hat die Natur wieder einmal verloren. Im Mittelpunkt stand das Naturschutzrecht, insbesondere der Artenschutz (Rotmilan, Wespenbussard und Fledermaus) und der Habitatschutz. So liegt ein kleiner Teil des Europäischen Vogelschuzgebietes im 1000-Meterradius der neuen Windanlage. Es wurde insbesondere bemängelt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfand, obwohl Überflüge von Rotmilan und Wespenbussard und zahlreiche Fledmausarten kartiert wurden. Ein vermuteter Brutstandort des Wespenbussards wurde auf den 1000-Meterradius gezeichnet, da er nicht von Bioplan gefunden wurde, es aber deutliche Zeichen vom Brutgeschehen gab.

Klage gegen Windräder am Taubenkopf eingereicht (14.03.2023)

Die Landschafts- und Naturschutzinitiative (LANA) hat gegen die Genehmigung für den Bau von zwei 247 m hohen Windräder auf dem Taubenkopf Klage beim VGH in Mannheim eingereicht.

Zurückweisung der eingereichten Widersprüche durch das RP Freiburg (Febr. 2023)

Sowohl die Widersprüche der Anwohner als auch der Naturschutzorganisationen LANA und NABU Freiburg/Lörrach wurden nach über einem Jahr Bearbeitungszeit abgewiesen. Die Stadt Freiburg hatte die Widersprüche an das RP Freiburg weitergeleitet. Für jeden Widerspruch musste eine Bearbeitungsgebühr von 500 € gezahlt werden. Eine Klage kann nun innerhalb von 4 Wochen beim VGH Mannheim eingereicht werden.

Obstbaumschnittkurs auf den Schauinslandmatten (11.3.2023)

Mit insgesamt 12 Teilnehmern fand am Samstag, 11.3.2023 ein Obstbaumschnittkurs auf der 2016 angelegten Streuobstwiese mit Apfel-, Birnen, Mirabellen-, Quitten- und Süßkirschbäume auf den Schauinslandmatten im oberen Kappler Tal statt. Karua Jutglar vom Steiertenhof Verein aus Oberried und LOGL geprüfter Fachwart für Obst und Gemüse gab eine theoretische wie praktische Einführung in den Obstbaumschnitt. Bei schönstem Sonnenschein konnte dann jeder selbst handanlegen. Gemeinsam wurde diskutiert und geschnippelt.

Baumfällungen am Taubenkopf haben begonnen (Januar 2023)

Die Vorbereitungen liefen schon im Herbst 2022 an (Markierungen). Nun werden erste Tatsachen geschaffen und der schöne Mischwald mit vielen großen Bäumen gefällt. Insgesamt wurden 2,1 ha =21.080 m² Wald für Zuwegung und Standflächen gerodet.Und auch schon im Vorfeld wurde Wald gerodet, um die sogenannten "Ausgleichsmaßnahmen", wie Strauchpflanzungen für die Haselmäuse oder den Waldumbau (Pflanzung von Mischwald) umzusetzten. Auch ein Teich am vielbegangenen Prangenkopfweg wurde für die Fledermäuse angelegt. Ob dieser nicht eher als Hundebadeplatz genutzt wird?

VGH leht einstweiligen Rechtsschutz zum Taubenkopf ab (20.10.2022)

Die Landschafts- und Naturschutzinitiative (LANA) hatte am 7.12.2021 einstweiligen Rechtsschutz beim VGH in Mannheim beantragt, damit nicht sofort mit den Baumfällungen begonnen werden kann. Der VGH hat nun in einer ersten groben Prüfung der Genehmigungsunterlagen den Antrag abgelehnt und somit einem Baubeginn zugestimmt. Es wurde folgendes grob geprüft: ob ein 30 m Rotorüberschlag außerhalb der Konzentrationszone zulässig ist; die naturschutzrechtliche Überprüfung; UVP-Pflicht; Tötungsverbot, Leitsätze. Das hier nicht tiefer geprüft wurde, erkennt man an der Verwendung des Konjunktives und  der Verwendung von "voraussichtlich".

Klage gegen das Repowering an der Holzschlägermatte eingereicht (29.09.2022)

Die Landschafts- und Naturschutzinitiative (LANA) hat gegen die Genehmigung für den Neubau eines 229 m hohen Windrades auf der Holzschlägermatte Klage beim VGH in Mannheim eingereicht.

Naturwissenschaftliche Betrachtung der Stromgewinnung aus Windkraftanlagen in Deutschland (27.09.2022)

Unser Mitglied Michael Saier hat sich die Bilanz der Stromgewinnung in Deutschland von 2021 und 2022 aus Windkraftanlagen angeschaut. Hier sein ausführlicher Artikel und sein Fazit:  "Wir haben nicht zu wenige Windräder, wir haben zu wenig Wind!"

Erdbeben im südwestdeutschem Raum

Ein Erdbeben der Stärke 4,6 war am Samstag, den 10.9.2022 um 17:58 Uhr deutlich zu spüren. Mehr Informationen findet man beim Landeserdbebendienst dazu. Die nächste Erdbebenmesstation befindet sich in Kirchzarten (KIZ) beim Pfeifferberg keine drei Kilometer vom Taubenkopf entfernt. Auch die BZ berichtete am 14.9.2022, warum es in Südbaden immer wieder zu Erdbeben kommt. In der Genenhmigung zu den Windrädern am Taubenkopf wurde eine Erdbebengefahr als "irrelevantes Restrisiko" eingestuft. Zu dieser Erkenntnis kommt die Behörde nach einem Artikel aus der BZ und nicht etwa durch die Expertise des Geologischen Landesamtes.  Ist die Standsicherheit der zwei 247 m hohen Anlagen überhaupt gegeben? Nach Auskunft des Umweltamtes und Rücksprache mit dem LGRB wird der Standort Taubenkopf nun doch der Erdbebenzone 1 zu geordnet. Entsprechende bauliche Vorkehrungen sind daher zu treffen.

Umweltskandal am Schauinsland 12/09/2022

Am Schauinland wurden teerhaltige Reste einer alten Landstraße beim Rückbau von Parkplätzen im Herbst letzten Jahres nicht fachgerecht entsorgt. So wurden jetzt noch Reste der alten Straße im angrenzenden Bodenbereich gefunden, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Diese Substanz ist hochgiftig und krebserregend und können Boden und Grundwasser verseuchen. Lesen sie hier eine Reportage des SWR.

 

Stadt Freiburg genehmigt ein neues großes Windrad auf der Holzschlägermatte am Schauinsland 30/08/2022

Die Ökostrom Consulting Freiburg GmbH hatte im Dezember 2021 einen Repowerantrag für die Holzschlägermatte bei der Stadt für die zwei kleinen Windräder aus dem Jahr 2003 gestellt. Nun sollen diese abgebaut bzw. gesprengt werden und dafür ein fast doppel so großes gebaut werden, wie der BZ vom 15.09.2022 zu entnehmen ist. Da der Gesetzgeber keinen Widerspruch mehr duldet, ist nur eine Klage beim VHG in Mannheim mit Anwaltszwang möglich. Die LaNa als Naturschutzverband wird voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen Klage einreichen. Gern können sie diesen Naturschutzverband auch direkt unterstützen. Ein aktueller Flyer der LaNa wurde in den letzten Wochen in den angrenzenden Stadtteilen Kappel, Horben und Güntertal verteilt. Auch für diese Klage werden noch dringend Spenden benötigt!

Soll unser Schauinsland nun ein Industriepark werden?  21/12/2021

Die Stadt genehmigte am 7.12.2021 die zwei 247 m hohe Windräder auf dem Taubenkopf - trotz massiver Bedenken bzgl. Landschafts-, Natur- und Arten- sowie Lärmschutz!

Die Genehmigungsunterlagen liegen dem Verein nun vor und werden von einem Anwalt und Fachleuten geprüft. Die Stadt sieht keine Bedenken, dass die Abstände zu den Wohnhäusern mit nur 489 m zu gering sind und dass die Lärmvorgaben mit 45 Dezibel in der Nacht und 60 Dezibel am Tag eingehalten werden können. Dass Prognosen wenig mit den Tatsachen zu tun haben, sieht man bei dem Windpark in Gersbach und an vielen anderen Orten. Daher wäre es angebracht gewesen, den Vorsorgeabstand von mindestens 700 m einzuhalten, zumal solch großen Anlagen noch in der Testphase sind.

Die Stadt erkennt weiterhin an, dass der Rotmilan eine stark gefährdete Greifvogelart ist und Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung für diese Tierart hat. Sie teilt jedoch nicht die Meinung des NABU Lörrach, welcher für das Biosphärengebiet ein jährliches Rotmilanmonitoring durchführt und hier 2020 und 2021 ein Rotmilandichtezentrum mit mehr als 7 Brut- und Revierpaaren kartiert hat. Oder die des NABU Freiburg, der sich ebenfalls entschieden gegen den Standort ausspricht. Vielmehr stützt sich das Umweltamt auf die Aussagen von Gutachten, die vom Windradprojektierer in Auftrag gegeben wurden. Jeder in Kappel hat sicher schon die Milane fliegen sehen, da gibt es keinen Zweifel, dass sie hier in besonders hoher Zahl heimisch sind. Aus unserer Sicht besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan durch die neuen Windräder.

Wir sind besorgt um die Natur- und Artenvielfalt vor unserer Haustür, daher ist nun die letzte Chance eine Klage vor Gericht. Mit einer Spende können sie diese jetzt unterstützen.

Stadt Freiburg erteilt Genehmigung 07/12/2021

Wie der Badischen Zeitung vom 8.12.2021 zu entnehmen ist, hat die Stadt Freiburg nach nun mehr als einem Jahr Bearbeitungszeit die zwei geplanten Windräder auf dem Taubenkopf genehmigt.

Sowohl der Ortschaftsrat Kappel als auch die Naturschutzverbände (NABU und LANA) hatten in ihren Stellungnahmen gegen den Bau der Windräder am Taubenkopf argumentiert, da einerseits der Abstand zur Wohnbebauung mit nur 489 m zu gering ist und anderseits massive Eingriffe in den Natur- und Artenschutz zu erwarten sind. Im Rahmen des vom NABU Lörrach durchgeführten Rotmilanmonitorings wurde im Bereich Kappel-Taubenkopf eine für das gesamte Biosphärengebiet Schwarzwald einmalige Dichte von mehr als 7 Revier- und Brutpaaren dokumentiert. Der Rotmilan zählt zu den streng geschützten Tierarten, der aber durch Windräder besonders gefährdet ist. Des Weiteren sind Fledermäuse, Wespen- und Mäusebussarde und das angrenzende europäische Vogelschutzgebiet betroffen.

Freiburg möchte bis 2038 klimaneutral sein und die Energieversorgung soll auf Sonne und Wind basieren (BZ 8.12.21). Die Erneuerbaren leisten aktuell nur einen Anteil von etwa 10 % an der Stromversorgung der Stadt. Die neuen Windräder würden vielleicht 2 % des heutigen Energiebedarfs der Stadt decken. Mit der Genehmigung der Windräder auf dem Taubenkopf wird der Naturschutz und insbesondere der Artenschutz der Energieerzeugung untergeordnet - und das ist erst der Anfang. Der politische Druck scheint so groß zu sein, dass auf die Natur keine Rücksicht mehr genommen wird. Dies zeigt das Ziel der grün geführten Landesregierung, 1000 neue Windräder im Wald bauen zu wollen. Demzufolge werden wohl weitere Windräder rund um Freiburg errichtet, mit gravierenden Folgen für die Natur und am Ende auch für uns Menschen. Am Taubenkopf sollen 2,7 ha Wald gerodet werden. Das entspricht etwa 1000 Bäumen!

Stand Genehmigungsverfahren 11/2021

Auf Nachfrage beim Umweltamt der Stadt Freiburg wurde uns mitgeteilt, dass die Genehmigung voraussichtlich zum Ende des Jahres 2021 erteilt wird. Es scheint also schon eine Entscheidung getroffen worden zu sein? Und dies, obwohl eine Rotmilandichtezentrum am Taubenkopf 2020 und 2021 kartiert wurde! Wie ernst nimmt die Stadt Freiburg eigentlich den Artenschutz? Alles nur Phrasen? Es ist zu erwarten, dass die Naturschutzverbände  Widerspruch einlegen werden.

 Rotmilan-Monitoring 10/2021

Auch in diesem Jahr wurde wieder unter Leitung des NABU Lörrach  das Rotmilanmonitoring für das Biosphärengebiet Schwarzwald durchgeführt. Dabei konnte im Bereich des Taubenkopfes das einzige Rotmilan-Dichtezentrum mit 9 Revierpapieren beobachtet und kartiert werden. Wir danken allen, die sich hier ehrenamtlich engagiert haben. Dies bestätigt, dass der Schauinsland zurecht als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist und der Artenschutz  für diese windkraftsensible Tierart respektiert werden sollte!

Sichtung von Antragsunterlagen 02/2021

Nachdem uns die Unterlagen des Genehmigungsantrages zur Verfügung standen, haben wir sie gründlich gelesen und einige Aspekte für ein Rechtmittelverfahren zusammengestellt. Da unsere Mitglieder gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich Biologie, Mineralogie, Physik, Medizin, Hydrologie, Jura und Umweltverfahrenstechnik sind, können wir auf diese Expertise zurückgreifen. Sollte eine Genehmigung trotz der vorliegenden Bedenken (Artenschutz, Lärmprognose, Schwermetallbelastung, Brandgefahr, Abstand zur Wohnbebauung) erteilt werden, bleibt nur der Rechtsweg. Innerhalb eines Monats muss dann Widerspruch und Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden. Für den bevorstehenden Rechtsstreit rechnen wir mit Kosten von ca. 30.000 bis 40.000 Euro. Um Kosten zu sparen, engagieren sich viele Mitglieder ehrenamtlich.

Des Weiteren haben wir in den letzten Wochen neues Infomaterial für Horben und einen Brief an die Ortschaftsräte in Kappel erstellt sowie erste Spendenaufrufe durchgeführt. Für die aktuelle Spendenkampagne steht ein Infoblatt zur Verfügung, das selbst ausgedruckt oder an Freunde und Bekannte weitergeleitet werden kann. Auch eine Petition an den Landtag ist in Planung. Des Weiteren gab es Interviews mit der BZ und ein Gespräch mit den Bürgermeister von Horben.

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 Ortschaftsratssitzung in Kappel 26/01/2021

Am 26.01.2021 wurdein der Ortschaftsratssitzung ebenfalls über eine Stellungnahme zum Genehmigungsantrag  abgestimmt. Die BZ berichtet dazu am 28.01.2021. Nach langer Diskussion wurde der Bau der Windräder auf den Taubenkopf mit 6 Stimmen aus den Fraktionen der CDU, SPD und Freien Wähler abgelehnt. Die Ortschaftsräte der grünen Liste stimmten geschlossen dafür, einer enthielt sich und ein Ortschaftsrat war entschuldigt. Primärer Grund für die Ablehnung war der immer noch viel zu geringe Abstand zur Wohnbebauung. Der Schutz der Menschen im oberen Kappler Großtal war den meisten Ortschaftsräten wichtiger als der Bau der Windräder. Die grüne Liste Kappel begrüßt dagegen  den Bau der Windräder, da er einen Beitrag zur Energiewende und für den Klimaschutz darstellt.  Wem es zu laut ist, der kann ja wegziehen.  Das hier ein massiver Eingriff in die Natur, dem Landschaftsbild sowie dem Artenschutz  stattfindet, scheint den Grünen wohl nicht bewusst zu sein.

Herr Zähringer vom Umweltamt konnte die ein oder andere Frage zum Genehmigungsverfahren beantworten. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Prüfung des Antages ca. 2-3 Monate dauern, so dass im Mai schon mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

Schon im Jahr 2018 lehnte der damalige Ortschaftsrat den Standort Taubenkopf im Zuge des Teilflächennutzungsplans ab, da der Abstand zu den Wohnhäusern im oberen Kappler Großtal besorgniserregend gering ist. Leider führten die Bedenken damals nicht zu einem Ausschluss der Vorrangfläche.

Die Anwohner des oberen Kappler Großtals hatten in einem Brief an jeden der Ortsschafträte nochmals ihre Bedenken geäußert. In dem Brief wird auf die Themen Abstand zur Wohnbebauung, Lärm und Infraschall, Brand und Havariefall sowie Natur und Landschaft eingegangen.

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Stellungnahme der Gemeinde Horben 21/01/2021

Am 19.01.2021 fand eine Gemeinderatssitzung in Horben statt, bei der auch über die Stellungnahme der Gemeinde Horben zum Genehmigungsantrag Windräder am Taubenkopf diskutiert und abgestimmt wurde. Der grüne Bürgermeister Herr Bröcker hatte im Vorfeld seine Stellungnahme (S.61-65) vorbereitet, die letztendlich nicht die Bedenken vieler Horbener widerspiegelt (Gesundheit, Tourismus, Naturschutz, Erholung). In der Stellungnahme des Bürgermeisters wird zwar erwähnt, dass Horben eine erhebliche Belastung trägt, aber nicht grundsätzlich dagegen ist. Im Gegenteil, die Gemeinde Horben möchte finanziell beteiligt werden, so wie es das neue EEG-Gesetz vorsieht.
Zuvor wurden am Samstag, den 9.1.2021 vom Verein Informationsbätter zum Bau der Windräder am Taubenkopf in die Briefkästen der Horbener verteilt, mit der Bitte ihre Stellungnahmen und Bedenken an die Gemeinderäte zu richten. Daraufhin sind zahlreiche Meinungen/E-Mails von den Bürgern eingegangen. 

Ausführlichen berichtet auch Hans Buttenmüller (Gemeinderatsmitglied von Horben) auf seiner Homepage "Horbener Dorfzeitung". Leider stimmte er als einziger gegen die Stellungnahme, einer enthielt sich und Herr Volle war leider Corona bedingt nicht anwesend. Auch die BZ veröffentlicht am Donnerstag einen BZ-Artikel zur Abstimmung über die Windräder. Die darin erwähnten Fake News beziehen sich nicht auf unsere Aktivitäten, was auch von Herrn Bröcker im Nachgang bestätigt wurde. Im Gegenteil, wir betreiben viel Recherche und sammeln Fakten!  Die im Flugblatt gemachten Angaben können wir belegen bzw. auch erläutern, wenn man uns dazu fragt.

Auf Grund der Randbedingungen durch Corona war es für die Bürger in Horben sehr schwierig, sich ausreichend mit den gefühlt 1000 Seiten Antragsunterlagen auseinanderzusetzen, insbesondere da über die Feiertage und durch Corona bedingt nur reduzierte Öffnungszeiten der Rathäuser verfügbar waren. Informationen zur späten Online-Verfügbarkeit - siehe Artikel unten - lagen den meisten Horbenern ebenfalls nicht vor. 

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Genehmigungsantrag zu den Windenergieanlagen eingereicht

Ende November hat die Ökostrom Consulting Freiburg GmbH den immisionsrechtlichen Genehmigungsantrag für zwei Windräder am Taubenkopf bei der Stadt Freiburg (Umweltschutzamt) eingereicht. Die  Stadt hat versprochen, dass die Antragsunterlagen allen Bürgern zugänglich gemacht werden sollen. Die Antragsunterlagen sollten eigentlich zeitnah hier online verfügbar gestellt werden. Erst seit dem 13.01.2021 können die Antragsunterlagen nun bei der Ökostromgruppe heruntergeladen werden. Außerdem können die Unterlagen bei der Stadt Freiburg im  Umweltamt, im Ortsamt Kappel sowie der Gemeinde Horben eingesehen werden. Da das Verfahren nicht öffentlich ist, können nur die am Verfahren beteilgten Behörden (23) und Verbände /Firmen (29) eine Stellungnahme bis zum 21.01.2021 abgeben.

Unser Anwalt wird die Unterlagen und Gutachten prüfen und uns dann weitere Empfehlungen geben. Aus unserer Sicht ist der Standort Taubenkopf aufgrund des zu geringen Abstandes zur Wohnbebauung von nur 480 m bei 246 m hohen Anlagen viel zu gering. Des Weiteren sehen wir aus Artenschutzgründen massive Bedenken, da der Bereich um den Taubenkopf unter anderem ein Brutgebiet des Rotmilans (windkraftsensible Art) ist. Dies haben ornithologische Kartierungen der letzten zwei Jahre gezeigt.

Falls die Stadt die Genehmigung erteilt, gäbe es die Möglichkeit, dagegen Klage einzureichen. Dafür benötigen wir dringend finanzielle Mittel. Gern können sie uns mit einer Spende unterstützen. Weitere Informationen zur Planung der Windkraftanlagen finden sie hier.

 

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